Ziel der Wohngemeinschaften ist es, für Menschen mit leichter bis mittlerer Demenz einen neuen bedürfnisgerechten Wohn- und Lebensraum zu schaffen, in dem Alltag ohne heimtypische Regelungen und Strukturen gelebt wird.
Diese neue alternative Wohn- und Betreuungsform ermöglicht Lebensqualität durch größtmögliche Alltagsnähe bei höchstmöglicher Autonomie. Geboten werden professionelle Pflege und Betreuung in familienähnlichem Lebensraum von bis zu acht Personen. U nsere Betreuungsphilosophie orientiert sich am Konzept der Mäeutik.
Entscheidend für die Wahl der Einrichtung, ob spezialisierte Demenzbetreuung oder integrative Begleitung, ist immer der jeweilige individuelle Zustand der erkrankten Person. So werden in der CS aufgrund der Ausprägung der Demenzerkrankungen Menschen je nach Situation auch im Tageszentrum für Senior:innen und in den Wohnbereichen der stationären Langzeitpflege begleitet und betreut, wenn dieses Lebensumfeld der Lebensqualität für diesen Menschen besser entspricht.
Die Betreuung ist rund um die Uhr organisiert mit einem Bereitschaftsdienst während der Nacht. Insgesamt stehen für die "Rund-um-die-Uhr-Betreuung" sieben Mitarbeiter:innen in jeder Wohngemeinschaft mit den Ausbildungen HeimhelferIn, PflegeassistentIn und diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerIn zur Verfügung.
Freie Arztwahl gilt auch beim Einzug in die Wohngemeinschaft. Der/Die vertraute, niedergelassene Arzt/Ärztin kann, im Einverständnis Bewohner-Arzt, die medizinische Versorgung selbstverständlich weiter übernehmen. Für die demenzspezifische medizinische Versorgung steht ein erfahrener Konsiliararzt für Gerontopsychiatrie zur Verfügung.
Therapeutische Dienste, wie Physio- und Ergotherapie oder Logopädie werden – nach ärztlicher Anordnung – organisiert und in der Wohngemeinschaft durchgeführt. Sozial Pastorale Dienste ermutigen, stärken und bieten Hilfestellung an.
Die CS steht für einen verantwortungsvollen Umgang auch am Ende des Lebens.
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Die CS Wohngemeinschaften werden als private Wohngemeinschaften im öffentlichen Auftrag geführt und sind damit für jedermann zugänglich und leistbar. Bei Bedarf werden die Kosten für das Leben in der Wohngemeinschaft durch den Fonds Soziales Wien (FSW) gefördert. Nähere Informationen finden Sie in der Preislisten.
Neben der Orientierung am CS Leitbild und am CS Betreuungs- und Pflegeleitbild überprüfen wir laufend unsere CS-internen Standards in den sensiblen Bereichen Wohnen, Essen, Pflege, Hygiene, Reinigung und Seelsorge. Außerdem werden wir als privater Anbieter regelmäßig durch eine externe Aufsicht, dem Kontrollaufsichtsorgan des Gesundheitswesens und Soziales der Stadt Wien (MA 15 & MA 40) geprüft.
Zielpersonen sind Menschen, die an einer Alzheimer-, einer vaskulären Demenz oder ähnlichen Demenzformen erkrankt sind und sich in einem mittleren bis schweren Demenzstadium befinden. Auf jeden Fall besteht die Zielgruppe aus Personen, die aufgrund ihrer fortgeschrittenen Erkrankung bereits einen hohen Bedarf an Anleitung und Unterstützung in der Bewältigung des Alltags haben. Berücksichtigt werden sollen auch jüngere Personen (um die 60 Jahre) mit einer Demenzerkrankung.
Die Pflegestufe beschreibt den Umfang der Hilfebedürftigkeit in Stunden pro Monat. Jeder, der auf fremde Hilfe angewiesen ist, hat Anspruch auf Pflegegeld. Um das Pflegegeld wird bei der pensionsauszahlenden Sozialversicherung angesucht.
Informationen unter:
>Bundespflegegeld
>Wiener Pflegegeldgesetz
Pflegegeldeinstufung vgl. >www.sva.or.at
Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es sind sieben Stufen vorgesehen. Erforderlich ist ein Pflegebedarf von mindestens 51 Stunden pro Monat; ab der Stufe 5 gelten zusätzliche Kriterien. Für bestimmte Gruppen von Pflegebedürftigen, z.B. für Blinde oder Rollstuhlfahrer:innen, sind Mindesteinstufungen festgelegt.
Stufe
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Höhe Ø mtl.
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Monatlicher Pflegebedarf von mehr als
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1
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€ 165,40
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65 Stunden
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2
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€ 305,00
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95 Stunden
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3
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€ 475,20
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120 Stunden
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4
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€ 712,70
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160 Stunden
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5
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€ 968,10
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180 Stunden*)
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6
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€ 1.351,80
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180 Stunden*)
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7
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€ 1.776,50
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180 Stunden*)
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*) zusätzlich sind folgende besondere Voraussetzungen notwendig:
Stufe 5: Die dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson ist erforderlich.
Stufe 6: Bei Tag und Nacht sind zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnahmen oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson nötig.
Stufe 7: Zielgerichtete Bewegungen der Arme und Beine sind nicht möglich oder der ständige Einsatz lebenserhaltender Geräte ist erforderlich.
Die CS Wohngemeinschaften werden als private Wohngemeinschaft im öffentlichen Auftrag geführt und sollte damit für jedermann zugänglich und leistbar sein. Bei Bedarf werden die Kosten für das Leben in der Wohngemeinschaft durch den Fonds Soziales Wien (FSW) gefördert.
Unter folgenden Bedingungen wird vom Fonds Soziales Wien (FSW)eine Förderung gewährt:
Nach Gewährung des Zuschusses durch den FSW werden bis zu 80% der Nettopension sowie das Pflegegeld bis auf EUR 42,20 von der pensionsauszahlenden Stelle direkt an den FSW zur Verrechnung überwiesen. 20% der Nettopension und die Sonderzahlungen sowie EUR 42,20 des Pflegegeldes werden weiter auf das Pensionskonto überwiesen.
Qualitätssicherung ist ein Teil des CS Leitbildes, daher kontrolliert die CS die festgelegten Standards regelmäßig selbst.
Weiters kontrolliert die Heimaufsicht des Gesundheitswesens und Soziales der Stadt Wien (MA 15) regelmäßig die Einhaltung der Standards, die das Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz vorschreibt.
In den meisten Fällen gibt es eine Warteliste. Wir empfehlen eine unverbindliche Voranmeldung. Sobald ein Platz frei wird, werden Sie von uns verständigt.
1. Der von den Bewohner:innen gewünschte Hausarzt verordnet die Medikamente.
2. Die Bewohner:innen entscheiden selbst über die Einnahme. Das Pflegepersonal dokumentiert sowohl die genommene als auch die abgelehnte Medikation. Sollte sich eine gesundheitliche Verschlechterung der Bewohner:innen auf Grund der Verweigerung der Medikamenteneinnahme ergeben, wird das Pflegepersonal im Rahmen seiner Verantwortung ein Gespräch mit dem/der BewohnerIn, den Angehörigen und/oder dem Sachverwalter und dem Arzt suchen.
3. Bei entscheidungsunfähigen Personen oder Menschen mit Demenz muss die Frage der Medikamenteneinnahme mit dem Sachwalter und/oder den Angehörigen geklärt werden.
Die Bewohner:innen sind für die Möblierung ihres Zimmers selbst verantwortlich. Die CS stellt nur die Möblierung der Gemeinschaftsräume zur Verfügung, wobei sie auch gerne eingeladen sind, die Gemeinschaftsräume mit ihren Lieblingsstücken mitzugestalten. Gerade für Menschen mit Demenz ist es wichtig, gewohnte Dinge um sich zu haben.
Flachwäsche (Handtücher und Bettwäsche) können mitgebracht werden. Die Reinigung wird von uns übernommen. Die Bewohner:innen tragen ihre eigene Kleidung und wir sorgen für die Reinigung der maschinenwaschbaren Wäsche. Jedes Kleidungsstück wird von uns gekennzeichnet, wofür bei Einzug 50 Euro eingehoben wird. Neue Wäschestücke müssen dem Pflegepersonal übergeben werden, damit sie unentgeltlich gekennzeichnet werden können. Für die Reinigung und Pflege anderer Kleidungsstücke (Strickkostüme, Seidenkleider, Anzüge, nicht gemerkte Wäsche und dgl.) müssen die Angehörigen selbst Sorge tragen.
Die Mitarbeiter:innen der CS Wohngemeinschaften setzen sich aus diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeper:innen, Pflegeassistent:innen sowie Heimhilfen zusammen.
Besuche sind jederzeit willkommen. Die Bewohner:innen entscheiden selbst über einen Besuch. Natürlich ersuchen wir Sie um Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der anderen Bewohner:innen.
Ja, in unserer Wohngemeinschaft besteht freie Arztwahl. Unsere Mitarbeiter:innen können aber gerne auf Wunsch Empfehlungen geben, denn wir arbeiten mit praktischen Ärzt:innen aus der Umgebung eng zusammen.
Rund um die Uhr steht für Ihre Gesundheit eine PflegeassistentIn zur Verfügung. Der Notarzt wird von uns im Bedarfsfall gerufen.